Eine Vollmacht ermöglicht es Ihnen, Immobilien in der Türkei zu kaufen, zu verkaufen oder zu verwalten, ohne bei jedem Schritt persönlich anwesend zu sein. Sie ist eines der nützlichsten Instrumente für internationale Käufer — und wir wickeln den gesamten Prozess für Sie ab.
Wofür dient eine Vollmacht?
Indem Sie einem vertrauenswürdigen Vertreter oder Anwalt eine begrenzte, konkrete Vollmacht erteilen, ermächtigen Sie ihn, für festgelegte Aufgaben in Ihrem Namen zu handeln. Bei einem Kauf in Alanya umfasst dies in der Regel: Beantragung einer türkischen Steuernummer, Eröffnung eines Bankkontos, Einholung des vorgeschriebenen Wertgutachtens, DASK-Erdbebenversicherung, Unterzeichnung der Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt, Anmeldung der Versorgungsanschlüsse und gegebenenfalls den Staatsbürgerschaftsantrag.
Wie wird sie aus dem Ausland erteilt?
Sie müssen nicht in die Türkei reisen, um eine Vollmacht zu erteilen. Es gibt drei gültige Wege:
- Bei einem Notar in der Türkei — die einfachste Option, wenn Sie vor Ort sind; noch am selben Tag ausgestellt.
- Beim türkischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Land — das Konsulat fungiert wie ein türkischer Notar, und das Dokument kann ohne weitere Schritte in der Türkei verwendet werden.
- Bei einem lokalen Notar in Ihrem Land — in diesem Fall benötigt das Dokument eine Apostille und eine beeidigte türkische Übersetzung.
Was benötigen Sie?
- Ihr Reisepass (für einen lokalen Notar eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung des Passes)
- Zwei biometrische Fotos
- Ihre türkische Steuernummer (wir können sie beschaffen)
- Vollständiger Name, Ausweis-/Passnummer und Daten der zu bevollmächtigenden Person
Kosten
Notar- und Konsulatsgebühren für eine Immobilienvollmacht sind niedrig — meist eine kleine Pauschale plus Übersetzung. Es ist einer der günstigsten Teile der gesamten Transaktion.
Häufig gestellte Fragen
Ist es sicher, jemandem eine Vollmacht zu erteilen?
konkret und begrenzt , ja. Wir formulieren die Vollmacht so, dass sie nur die für Ihre Transaktion erforderlichen Aufgaben abdeckt; Ihr Vertreter kann den Kauf abschließen, hat aber darüber hinaus keine Befugnis. Wir empfehlen stets, mit einem vertrauenswürdigen, unabhängigen Anwalt zu arbeiten.
Kann ich sie widerrufen?
Ja. Eine Vollmacht kann jederzeit über einen Notar widerrufen werden.