Staatsangehörige der meisten Länder können in der Türkei frei Immobilien kaufen und Volleigentum (Freehold) mit denselben starken Eigentumsrechten wie türkische Staatsbürger halten. Hier ist, was internationale Käufer wissen sollten.
Wer darf kaufen?
Staatsangehörige der überwiegenden Mehrheit der Länder können im Rahmen der Gegenseitigkeit Immobilien in der Türkei kaufen. Es gibt einige wenige Nationalitätsbeschränkungen und vernünftige Grenzen; wir bestätigen diese für Ihre Situation vor Beginn der Transaktion.
Wesentliche Grenzen
- Eine ausländische Privatperson kann in der Türkei insgesamt bis zu 30 Hektar Immobilien erwerben.
- Ausländisches Eigentum darf 10 % der Gesamtfläche eines Bezirks nicht überschreiten.
- Immobilien in ausgewiesenen Militär- oder Sicherheitszonen können nicht an Ausländer verkauft werden. Die dafür erforderliche Genehmigung ist inzwischen automatisch und schnell.
Wie unterscheidet sich der Prozess von dem für Einheimische?
Der Prozess ist im Wesentlichen derselbe wie für türkische Käufer, mit zwei zusätzlichen Absicherungen für Ausländer: ein verpflichtendes offizielles Wertgutachten ve eine türkische Steuernummer. Wenn Sie für die Staatsbürgerschaft kaufen, muss die Zahlung über eine Bank mit einem Devisenkaufbeleg (DAB) erfolgen.
Ihre Rechte als Eigentümer
Ausländische Eigentümer genießen im Grundbuch eingetragenes Volleigentum, das Recht zu verkaufen, zu vermieten oder zu vererben, sowie die Berechtigung zu einer Aufenthaltserlaubnis als Immobilieneigentümer.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich zum Kauf eine Aufenthaltserlaubnis?
Nein. Sie können als Nichtansässiger kaufen; Immobilieneigentum kann wiederum Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis unterstützen.
Wird die Eigentumsurkunde wirklich auf meinen Namen ausgestellt?
Ja — das Eigentum wird beim Grundbuchamt mit einer offiziellen Urkunde direkt auf Ihren Namen eingetragen.